Landservice
Tätigkeitsbereiche
Arbeitstechnik, Arbeitswirtschaft
- Arbeitsabläufe, Erhebung von Arbeitsschritten.
- Erfassung und Quantifizierung von körperlicher Leistungsfähigkeit und Arbeitsschwere (im medizinischen Sinn) für die Belastbarkeit von Arbeitskräften.
- Kalkulation von Schwerarbeitszeiten nach der Schwerarbeitsverordnung (insbesondere bei parallelen Tätigkeiten in Haupt- und Nebenberuf).
- Anschätzung der Arbeitsfähigkeit von Personen (insbesondere in land- und forstwirtschaftlichen Betrieben) entsprechend vorgegebenem medizinischem Leistungskalkül (zum Beispiel nach Unfällen oder Krankheiten).
- Kalkulation von Arbeitskraftkosten für stundenweise, saisonale und ständige Arbeitskräfte.
- Anschätzung eines angemessenen Lohnanspruchs für Betriebsleiter, Land- und Forstarbeiter und Familienarbeitskräfte.

Betriebswirtschaft
- Anschätzung und Kalkulation des land- und forstwirtschaftlichen Einkommens von pauschalierten, teilpauschalierten und buchführenden Betrieben.
- Bewertung von Rechten und Lasten auf Liegenschaften (z. B. Ausgedinge, Fruchtgenussrecht, Weg- und Fahrdienstbarkeiten, Viehtrieb, Wohnungsrechte, Wasserrechte).
- Taxation des Betriebserfolges nach objektiven und subjektiven Kriterien.
- Betriebsbewertung nach der Ertragswertmethode, Bewertung und Feststellung des Unternehmenswertes.
- Erstellung von Betriebskonzepten zur Beurteilung der Leistungsfähigkeit und Rentabilität bestehender Betriebe.
- Prognose der Wirtschaftlichkeit und Anschätzung eines Entwicklungspotentials von Betriebsneugründungen.
- Ermittlung der Belastbarkeitsgrenze.
- Betriebskonzepte und Betriebsspiegel für die Beurteilung von Bauten im Grünland entsprechend der Raumordnung im Bundesland.

Liegenschaftsbewertung
- Bewertung von Grün- und Baulandliegenschaften nach Vergleichs-, Ertragswert- und Sachwertverfahren.
- Bewertung von Teichliegenschaften und Fischereien.
- Verkehrswertermittlungen nach dem Sachwertverfahren, der Ertragswertmethode oder dem Discounted-Cashflow-Verfahren.
- Beurteilung der Erbhofeigenschaft von Liegenschaften.
- Taxation eines angemessenen Übernahmspreises.
- Realteilungsvorschläge für Liegenschaften; Beurteilung der Ertragsfähigkeit von Teil- und Restbetrieben.

Schadensbewertung
- Beweissicherung von bereits bestehenden oder zu erwartenden Schäden an land- und forstwirtschaftlichen Flächen, Kulturen, Gebäuden und Maschinen.
- Quantitative und qualitative Bewertung von Schäden.
- Quantifizierung und Kapitalisierung von Wildschäden.
- Bewertung von Immissionen durch land- und forstwirtschaftliche Betriebe auf Wohnliegenschaften.
- Bewertung der Emissionen von landwirtschaftlichen Betrieben und Anschätzung angemessener Entfernungen (z. B. zur Minderung der Geruchs- und/oder Lärmbelästigung).

Sondergebiete
- Übernahme von Zwangsverwaltungen land- und forstwirtschaftlicher Betriebe.
- Beurteilung und Taxation einer angemessenen Landpacht zum Zwecke der Pachtung bzw. Verpachtung oder zur Anschätzung alternativer Einkommen.
- Beurteilung von Zu- und Abfahrtsmöglichkeiten (Wegerschließung) zu bzw. von Liegenschaften zum Zwecke deren Bewirtschaftung.
- Baum- und Gehölzwertschätzungen für Solitärpflanzen und Gestaltungsgrün.
- Taxation von Leitungs-, Tunnel- und Wegerechten.
- Bewertungen bei vorübergehender und ständiger Grundbeanspruchung.
- Agrartechnische Stellungnahmen zu Flächenwidmungsänderungen.
- Verkehrswertänderung bei Um- oder Rückwidmungen.
- Beurteilung der Auswirkungen von Bergbauanlagen (entsprechend MinroG) auf Liegenschaften oder Liegenschaftsteile.
- Erdaushub: Verwertung (Beurteilung der Nützlichkeit und des Zieles), Mängelbehebung und Geländekorrektur – Beurteilung nach ALSAG.
- Sachgemäße Rekultivierung; Folgebewirtschaftung mit arbeits- und betriebswirtschaftlichem Erfolg.
- Biogasanlagen: Unternehmenswert, Substrate, Wirtschaftsweisen und Erträge.
- Aquakulturen: Wirtschafts-, Arbeitsweisen und Erträge, Förderbarkeit nach EMFF.
- Gemäß der Verordnung (EU) 2024/1991 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Juni 2024 über die Wiederherstellung der Natur und zur Änderung der Verordnung (EU) 2022/869 (Renaturierungsverordnung): Bewertung der erforderlichen und beauftragten Maßnahmen zur Renaturierung aus agrartechnischem sowie arbeits- und betriebswirtschaftlichem Blickwinkel von Grundeigentümern und Bewirtschaftern.
